Spendensammlungen beginnen

Schülerinnen und Schüler aus Bad Lausick und Geithain suchen Unterstützung zur Finanzierung von Stolpersteinen

Nach einer Recherche seit Beginn des Schuljahres 2018/2019 gehen Schüler*innen der Oberschule Werner-Seelenbinder in Bad Lausick nun auf Spendensammlung, um den Stolperstein für Ernst Hönig aus Bad Lausick zu finanzieren. Dieser wurde sowohl politisch verfolgt, als auch Opfer der NS-Euthanasie. So befand er sich 1933 in Schutzhaft, wurde 1934 in die „Landesheil- und Pflegeanstalt“ Hubertusburg eingewiesen, wo man ihm „Schizophrenie“ diagnostizierte, und 1936 gegen seinen Willen zwangssterilisiert. Im Zuge der „Aktion Goerdeler“ oder „Aktion Gewitter“ wurde er nach Sachsenhausen deportiert, überlebte jedoch seinen Aufenthalt von 10 Wochen. 1967 verstarb Ernst Bruno Hönig.

Die Verlegung des Stolpersteines findet am 12. Mai 15:30 Uhr an der Angerstraße 17 in Bad Lausick ein. Wir laden alle Interessierten ein, zu kommen und Ernst Hönig zu gedenken.

Auf das Spendenkonto des Erich-Zeigner-Haus e.V. (IBAN: DE 94 860 555 92 11 002 798 96, Verwendungszweck „Stolperstein Ernst Hönig) kann gerne für die Finanzierung des Steines gespendet werden.

Auch Schülerinnen und Schüler des Freien Gymnasiums Geithain gehen auf Spendengeldersuche – allerdings gleich für drei Steine. Sie recherchierten im Rahmen einer Projektwoche an der Schule drei Schicksale und trugen Informationen zu Walter Paul Rudoph,  Georg Alfred Max Förster und Max Arthur Franz zusammen. Alle drei wurden im Zuge der NS-Euthanasie ermordet. Arthur Franz starb in Waldheim, Georg Förser und Walter Rudolph in Pirna Sonnenstein. Genauere Informationen sind auf dem Spendenflyer nachzulesen:

Auch zu dieser Verlegung, die ebenfalls am 12.05. stattfinden wird, laden wir ein, teilzunehmen. 14:00 Uhr werden die drei Steine in der Chemnitzer Straße 13 in Geithain verlegt.

Spenden für die drei Steine können auf das Konto des Geithainer Heimatvereines, die in diesem Projekt kooperierten, überwiesen werden: IBAN DE 62 8609 5604 0002 5516 24, Verwendungszweck „Stolpersteine“.